- Betriebsgemeinkosten
- Begriff der Vollkostenrechnung für die Zusammenfassung sämtlicher im Einkaufs- und Fertigungsbereich anfallenden Kostenträgergemeinkosten (⇡ Gemeinkosten). Da mit einer solchen Zusammenfassung die Abbildungsgenauigkeit der Kostenrechnung vermindert wird, findet man B. i.d.R. nur in kleinen Betrieben.
Lexikon der Economics. 2013.